Informationen und Hinweise rund um unsere Praxis
Neujahresgruß
Wir wünschen Ihnen und uns allen ein friedvolles, glückliches und gesundes neues Jahr und hoffen, dass alle gut durch und unfallfrei durch die kalten Wintermonate kommen. Lassen Sie das neue Jahr wie auch die Natur ruhig angehen. Gönnen Sie sich zwischendurch eine wärmende Tasse Tee und ausreichend Wohlfühleinheiten. Betrachten Sie jedes neue Jahr als Zyklus und Chance des Lernens, um auch tiefere Einsichten über sich selbst zu gewinnen und sich selbst neu zu entdecken. Und denken Sie daran: Wenn man in Eile ist, sollte man extra langsam oder am besten einen Umweg gehen. Dies schützt vor Stürzen, Fehlern und unbedachten Handlungen. In diesem Sinne auf ein Neues....

Wichtiger Hinweis
zum Kontaktformular
Wir möchten darauf hinweisen, dass E-Mails, die Sie über das Kontaktformular unserer Website schicken, aktuell nicht von uns bearbeitet werden können. Daher bitten wir Sie, sich bis auf Weiteres direkt mir uns ins Verbindung zu setzen - entweder telefonisch oder über unsere und die Ihnen bekannte E-Mailadresse. Wir entschuldigen uns für diese vorübergehende Einschränkung und bemühen uns, Ihnen die Kontaktaufnahme über die Website so schnell wie möglich wieder bereitzustellen.

24/7 Online-Termin-Buchung
für Privatversicherte und Selbstzahler
Völlig Unabhängig von Sprechzeiten können Termine bei uns auch online über ClickDoc gebucht werden. Hierfür ist es lediglich erforderlich, dass Sie sich einmalig bei ClickDoc registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Onlinebuchung derzeit nur Privatversicherten und Selbstzahlern zur Verfügung steht. ​
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Informationen zur elektronischen Patientenakte und Hinweise zum Widerspruch
Einspeisungs- und Informationspflicht für Behandler
Als Ärzte sind wir zur Einspeisung Ihrer Befunddaten in die ePA bei jeder Behandlung gesetzlich verpflichtet - außer Sie widersprechen der Einspeisung. Widersprüche müssen nicht begründet werden Hier reicht es, wenn Sie sich auf Ihr Widerspruchsrecht berufen.
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Unterschiede beim Widerspruch beachten
Wir können und dürfen nur Widersprüche entgegen-nehmen, die sich auf die Dateneinspeisung im Rahmen Ihrer Behandlung bei uns beziehen. Wenn Sie also keine Dateneinspeisung durch uns wünschen, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie der ePA in Gänze widersprechen möchten, müssen Sie den Widerspruch an Ihre Krankenkasse richten. Dafür sind wir als Praxis nicht zuständig. Die meisten Krankenassen bieten bereits entsprechende Widerspruchsformulare auf ihren Internetseiten an.
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​Nutzen oder Risiko?
Aus med. Sicht sehen wir durchaus großen Nutzen in der ePA für Patienten und Behandler. Wir sind jedoch Mediziner und keine IT Experten. Daher können wir ein etwaig bestehendes Datensicherheitsrisiko nicht beurteilen und Ihnen dahingehend weder zur Nutzung der ePA raten noch davon abraten.
Letztlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, die Sie in jedem Fall informiert treffen sollten.
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Erklärvideo zur ePA von Gematik.
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